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Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung in Frankreich
Diese Seite liefert Ihnen Informationen zum Thema Insolvenzverfahren in Frankreich (auch: Restschuldbefreiung in Frankreich oder EU Insolvenz..)
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 1346/2000 können auch Deutsche und Österreicher ein privates
Insolvenzverfahren in Frankreich beanspruchen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Vorteile durch die private Insolvenz in Frankreich
Gegenüber der Privatinsolvenz in Deutschland oder dem Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung in Österreich, kann die Durchführung eines
Insolvenzverfahrens in Frankreich unter Umständen erhebliche Vorteile für den Antragsteller mit sich bringen. So kann eine eventuelle Restschuldbefreiung in
Frankreich schon nach wenigen Monaten (12-14) erfolgen, aber selbst wenn es bis zur Restschuldbefreiung im Einzelfall etwas länger dauert (z.B. 18-36 Monate) ist
dies immer noch deutlich schneller als vergleichbare Insolvenzverfahren in Deutschland oder Österreich die im Regelfall bis zu 7 Jahren andauern können.
Frankreich Insolvenz bedeutet EU-Recht für EU-Bürger
Warten Sie nicht länger auf bessere Zeiten, gehen Sie Ihren Weg, z.B. mit einem Insolvenzverfahren in Frankreich. Füllen Sie noch heute kostenlos und
unverbindlich unser Kontaktformular aus. Wir werden gemeinsam herauszufinden, ob auch Sie den Weg der Privatinsolvenz in Frankreich wagen sollten.
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