
VORAUSSETZUNGEN
Eine Privatinsolvenz in Frankreich ist zwar auf der einen Seite ein schneller und effektiver Weg zur Restschuldbefreiung, aber noch lange nicht für jeden die richtige Wahl.
Zum einen muss selbstverständlich die Voraussetzung der Überschuldung und somit der tatsächlichen Insolvenz erbracht sein, zum anderen sind primäre Dinge wie
z.B. ein Wohnsitz und die damit verbundene behördliche Meldung in Frankreich erforderlich.
Im Kehrschluss bedeutet dies, dass jemand, der ein Insolvenzverfahren in Frankreich anstrebt auch für das entsprechende Umfeld sorgen muss, sprich die
erforderlichen Kosten (z.B. Wohnungsmiete), aufzubringen hat.
Es sollte deutlich klar sein, dass dieses Verfahren nur dann Sinn macht wenn a) die Schuldsummen entsprechend hoch sind und b) der Antragsteller auch
tatsächlich über die finanziellen Möglichkeiten verfügt das geforderte Umfeld zu erschaffen.
In allen anderen Fällen empfiehlt sich nach wie vor ein Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz
oder Regelinsolvenz) im eigenem Land durchzuführen.
Alternativ bietet sich noch die Schuldenregulierung an. Dieses Verfahren eignet sich besonders für
Selbständige und Kleinunternehmer die ihre berufliche Laufbahn weiterhin fortsetzen möchten und nicht unbedingt ein Insolvenzverfahren in der Öffentlichkeit durchstehen wollen.
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